Was ist eine WEG-Verwaltung
Die WEG-Verwaltung
Die WEG-Verwaltung ist für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Immobilieneigentümer zuständig. Dabei sind das Grundstück sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die kein Sondereigentum oder kein Eigentum eines Dritten sind vom Gemeinschaftseigentum umfasst. Die Aufgaben des WEG-Verwalters ergeben sich mitunter aus der Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag.
Gründe
- Es soll eine Immobilie der Wohnungseigentümergemeinschaft und das damit verbundene Gemeinschaftseigentum verwaltet werden.
Funktion
- Finanzielle Betreuung des Gemeinschaftseigentums.
- Führung der Bankkonten der Wohnungseigentümergemeinschaft.
- Vereinnahmung und Überwachung der Hausgeld- und sonstigen Zahlungen der Wohnungseigentümer.
- Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen der Wohnungseigentümergemeinschaft.
- Führung der laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft.
- Rechtzeitige Erstellung der jeweiligen Jahresabrechnung und Aufstellung des Wirtschaftplans für das kommende Wirtschaftsjahr.
- etc.
Bauliche und technische Betreuung des Gemeinschaftseigentums
- Regelmäßige Begehungen des Gemeinschaftseigentums zur Beurteilung des Zustands.
- Vergabe und Überwachung der erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
- etc.
Weitere Betreuung des Gemeinschaftseigentums
- Einberufung zu den Wohnungseigentümerversammlungen einschließlich der Erstellung der erforderlichen Beschlussvorlagen.
- Leitung der Wohnungseigentümerversammlung und Erstellung einer Niederschrift über die jeweilige Versammlung.
- Gestaltung und Kontrolle von Verträgen für die Wohnungseigentümergemeinschaft.
- Beauftragung eines Rechtsanwaltes bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft, sofern der Verwalter dazu von den Wohnungseigentümern ermächtigt ist.
- etc.